Nullsteuersatz für Photovoltaik-Anlagen

10.02.2025

Jetzt noch von steuerlichen Vorteilen profitieren!

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland ein Nullsteuersatz (0 % Umsatzsteuer) für den Kauf und die Installation von Photovoltaik-Anlagen. Dieses steuerliche Entlastungspaket soll den Ausbau erneuerbarer Energien fördern und die Energiewende beschleunigen.
  • Keine Umsatzsteuer auf PV-Anlagen, Stromspeicher und Zubehör
  • Gilt für private Haushalte sowie kleine Unternehmen
  • Vereinfachte Abwicklung, da kein Vorsteuerabzug mehr notwendig ist
Der Nullsteuersatz gilt für Anlagen bis 30 kWp, die überwiegend privat genutzt werden. So wird die Investition in Solarenergie noch attraktiver und rentabler.

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