
Nullsteuersatz für Photovoltaik-Anlagen
10.02.2025
Jetzt noch von steuerlichen Vorteilen profitieren!
Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland ein Nullsteuersatz (0 % Umsatzsteuer) für den Kauf und die Installation von Photovoltaik-Anlagen. Dieses steuerliche Entlastungspaket soll den Ausbau erneuerbarer Energien fördern und die Energiewende beschleunigen.- Keine Umsatzsteuer auf PV-Anlagen, Stromspeicher und Zubehör
- Gilt für private Haushalte sowie kleine Unternehmen
- Vereinfachte Abwicklung, da kein Vorsteuerabzug mehr notwendig ist
Grad jetzt beraten lassen und von den Vorteilen profitieren!
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